Arbeitszeugnis Tipps

Grundprinzipien

Ihr Zeugnis sollte so sein

  • klare Aussagen enthalten (möglichst wenig Interpretationsspielraum offen lassen)
  • vollständig sein
  • wohlwollend, wahr und objektiv geschrieben sein
  • darf das berufliche Fortkommen nicht behindern

Haben Sie Fragen dazu?
Profitieren Sie von meinem Angebot!

Darum ein Zeugnis

Ein Arbeitszeugnis vermittelt Bilder

... über die Berufserfahrung und Kompetenzen von Ihnen

... über Ihr Verhalten und Ihre Persönlichkeit


Arbeitszeugnisse sind die einzigen von fremder Hand bestätigten Aussagen Ihrer Arbeitsleistung und Ihres Verhaltens und bestätigen Ihre Berufserfahrung in der jeweiligen Firma.

Es lohnt sich also, genau hinzuschauen!

Zum Angebot

Kontakt

Arbeitsvertragsrechtliches

Sie haben Rechte

Obligationenrecht Art. 330a

  1. Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.

  2. Auf besonderes Verlangen des Arbeitsnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.

  3. Sie können also jederzeit ein Zwischenzeugnis (in ungekündigtem Verhältnis) oder ein Arbeitszeugnis verlangen.
    Punkt 2 beschreibt die "Arbeitsbestätigung", in der jeder Hinweis zum Grund der Auflösung nicht statthaft ist.

    Haben Sie Fragen?

 

Schauen Sie in mein Buch "Mein Arbeitszeugnis - Tipps zum Überprüfen von Arbeits- und Zwischenzeugnissen", ein Sach-Roman, der Ihnen die Thematik des Arbeitszeugnis anschauend und nachhaltig näher bringt.

Hier erfahren Sie mehr über dieses Buch

 

Diese Punkte müssen enthalten sein

  • Identifikation der beschriebenen Person
  • Bezeichnung der Stelle
  • Anstellungsbeginn und evtl. Schlussdatum
  • Ausgeführte Tätigkeiten
  • fachliche Arbeitsausführung
  • Arbeitsverhalten
  • Verhalten (soziale Kompetenzen)
  • Hinweis auf Kündigung/Auflösung
  • Austrittsdatum
  • Ist alles vorhanden?

Haben Sie Fragen?

Zum Angebot: